Alle Beiträge von
25.01.2017
Und noch mehr Informationspflichten (VSBG) …
Ab dem 01.02.2017 gelten nochmals weitergehende Informationspflichten für viele Unternehmer im B2C-Bereich. Dies gilt insbesondere für Onlinehändler, aber auch für alle anderen Unternehmer, die AGB gegenüber Verbrauchern verwenden.