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28.02.2017
Ferienwohnungen künftig (wieder) außerhalb von Sondergebieten zulässig
Das Bundeskabinett hat am 30.11.2016 eine Novelle des Städtebaurechts beschlossen. Das Gesetz soll vorrangig der Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben und der Stärkung des Wohnungsbaus in innerstädtischen Bereichen dienen. Ein „Randaspekt“ des Gesetzesentwurfs wurde vor allem in Bundesländern mit hohem Fremdenverkehrsanteil erwartet: eine klarstellende Entscheidung des Gesetzgebers zur planungsrechtlichen Einordnung und Zulässigkeit von Ferienwohnungen.