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04.05.2016
Neues (und Bekanntes) zur Datenschutzerklärung
Für Betreiber einer Website ist es noch wichtiger geworden, auf eine vollständige und fehlerfreie Datenschutzerklärung zu achten. Am 24. Februar 2016 ist eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes in Kraft getreten. Verbraucherschutzverbände können nun gegen fehlende oder fehlerhafte bzw. unvollständige Datenschutzerklärungen per Abmahnung vorgehen.