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23.03.2020
Update: Geplante – voraussetzungslose – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Beschluss eines Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als "Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen" beschlossen. Dieser Entwurf ist hier auf den Seiten des BMJV zu finden und enthält ein umfangreiches Paket von Maßnahmen.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist darin als Artikel 1 ("Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz" (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz - COVInsAG)) enthalten.