19.03.2020
Gesetzesvorhaben: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Pandemie insolvenzbedrohte Unternehmen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (
BMJV) bereitet ausweislich einer
Pressemitteilung vom 16.03.2020 eine neue gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
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