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09.05.2016
Wissenswertes zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind für Situationen gedacht, in denen eine Person nicht mehr selbstbestimmt handeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer stattdessen in vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten handeln darf.