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11.08.2017
Störerauswahl im Bodenschutzrecht
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die Funktion des Bodens sichern bzw. wiederherstellen. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt, der Boden und die Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen saniert werden. Darüber hinaus sind Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Für die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen besteht für die zuständigen Bodenschutzbehörden ein weiter Handlungsspielraum. Neben der klassischen Abwehr von Gefahren erfasst das Gesetz bereits erhebliche Nachteile oder auch nur Belästigungen. Deshalb kann die Behörde in der Regel schon in einem frühen Stadium tätig werden.