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18.02.2020
Abschied vom Beurteilungsspielraum?
Mit einer Entscheidung vom 30.10.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seine Jahrzehnte lange Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Gremienentscheidung aufgegeben. Die Änderung der Rechtsprechung wird mit dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes begründet, wodurch die teils in der Literatur geäußerte Kritik an der bisherigen Rechtsprechung Beachtung findet. Anlass für das Urteil war eine Klage des Künstlers Bushido gegen die Einordnung seines Musikalbums „Sonny Black“ in die Liste für jugendgefährdende Medien (sog. Indizierung).