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25.01.2017
Und noch mehr Informationspflichten (VSBG) …
Ab dem 01.02.2017 gelten nochmals weitergehende Informationspflichten für viele Unternehmer im B2C-Bereich. Dies gilt insbesondere für Onlinehändler, aber auch für alle anderen Unternehmer, die AGB gegenüber Verbrauchern verwenden.
04.05.2016
Neues (und Bekanntes) zur Datenschutzerklärung
Für Betreiber einer Website ist es noch wichtiger geworden, auf eine vollständige und fehlerfreie Datenschutzerklärung zu achten. Am 24. Februar 2016 ist eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes in Kraft getreten. Verbraucherschutzverbände können nun gegen fehlende oder fehlerhafte bzw. unvollständige Datenschutzerklärungen per Abmahnung vorgehen.