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29.03.2020
COVID-19-Pandemie: Bundesgesetze beschlossen!
Bundesgesetzgebung zum Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung abgeschlossen!
Nach dem Bundestag am 25.03.2020 hat auch der Bundesrat in zwei Sondersitzungen zunächst am 25. und am 27.03.2020 das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 23.03.2020 beschlossen, mit dem den Folgen der anhaltenden COVID-19-Pandemie begegnet werden soll.26.03.2020
Corona-Maßnahmenpaket vom Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 25.03.2020 nach kurzer Aussprache und mit breiter Mehrheit die folgenden Gesetzesentwürfe als Bestandteile des vom Bundeskabinett am 23.03.2020 beschlossenen Corona-Maßnahmenpakets verabschiedet.
23.03.2020
Update: Geplante – voraussetzungslose – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Beschluss eines Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als "Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen" beschlossen. Dieser Entwurf ist hier auf den Seiten des BMJV zu finden und enthält ein umfangreiches Paket von Maßnahmen.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist darin als Artikel 1 ("Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz" (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz - COVInsAG)) enthalten.
19.03.2020