Alle Beiträge von Dr. Fiete Kalscheuer
26.06.2020
Corona-Entschädigung: Zwei gerichtliche Wege kommen in Betracht!
Der BGH und das BVerfG sind in einer ganz wesentlichen Rechtsfrage auseinander: bei der Eigentumsdogmatik und der damit zusammenhängenden Frage einer möglichen Entschädigung bei massiven Eingriffen in die Eigentumsfreiheit.
19.03.2020
COVID-19-Pandemie: Entschädigungspflicht des Staates wegen des Verbots von Großveranstaltungen?
Im Zuge der COVID-19-Pandemie haben die Städte und Gemeinden in Deutschland alle öffentlichen Veranstaltungen ab 1000 Personen verboten. Die Stadt Kiel erließ hierzu etwa am 12.03.2020 eine Allgemeinverfügung. Es stellt sich die Frage, ob Städte und Gemeinde wegen dieses Verbots zur Entschädigung der Veranstalter verpflichtet sind. Die Antwort lautet: Dies hängt vom Einzelfall ab!
18.02.2020
Abschied vom Beurteilungsspielraum?
Mit einer Entscheidung vom 30.10.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seine Jahrzehnte lange Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Gremienentscheidung aufgegeben. Die Änderung der Rechtsprechung wird mit dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes begründet, wodurch die teils in der Literatur geäußerte Kritik an der bisherigen Rechtsprechung Beachtung findet. Anlass für das Urteil war eine Klage des Künstlers Bushido gegen die Einordnung seines Musikalbums „Sonny Black“ in die Liste für jugendgefährdende Medien (sog. Indizierung).
20.01.2020
Recht auf Vergessen II: Das BVerfG positioniert sich neu
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 06.11.2019 gleich zwei wegweisende Entscheidungen zu der Frage getroffen, inwiefern ein „Recht zum Vergessenwerden“ im Internet besteht (Beschlüsse 1 BvR 16/13 „Recht auf Vergessen I“ sowie 1 BvR 276/17 „Recht auf Vergessen II“). In letzterer Entscheidung überrascht das BVerfG mit einer unmittelbaren Überprüfung der korrekten Anwendung des Unionsrechts. Das Gericht dehnt damit seinen Prüfungsumfang für die Fälle unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen auf die europäische Grundrechtecharta (GRCh) aus.
13.09.2019
Verwaltungshelfer im Straßenverkehr
Wenn die Verwaltung die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben an private Unternehmen überträgt, stellt sich die Frage, wer bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht für entstehenden Schaden haften muss. Letztlich ist ihre Beantwortung davon abhängig, ob die privaten Unternehmen als Verwaltungshelfer und damit funktionell als Beamte im Haftungssinne anzusehen sind. In diesem Fall ergibt sich aus § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG eine Haftung des Staates bzw. der verantwortlichen Körperschaft, während ansonsten eine privatrechtliche Haftung gem. §§ 823 ff. BGB vorliegt.
09.09.2019
Was ist ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechtes?
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 13.06.2019 entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist. Warum? – Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien an Hennen, die speziell auf eine hohe Legeleistung hin gezüchtet sind, seien für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.d. § 1 Satz 2 TierschG, der die sofortige Tötung der männlichen Küken rechtfertige. Bis jedoch voraussichtlich in Kürze Alternativen zur Verfügung stünden, beruht die Fortsetzung des Kükentötens vorläufig auf einem vernünftigen Grund und bleibt übergangsweise rechtmäßig.
11.03.2019
Amtsblätter und das Gebot der Staatsferne der Presse
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass das Amtsblatt der Stadt Crailsheim nicht mehr kostenfrei an die Stadtbewohner verteilt werden darf. Warum? – Gemeinde und Städte haben das Institut der freien Presse sowie das Gebot der Staatsferne der Presse zu beachten. Wenn kommunale Amtsblätter vertrieben werden, welche redaktionelle Beiträge enthalten, wird vor diesem Hintergrund unter Umständen rechtswidrig in den Wettbewerb eingegriffen.
11.08.2017
Störerauswahl im Bodenschutzrecht
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die Funktion des Bodens sichern bzw. wiederherstellen. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt, der Boden und die Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen saniert werden. Darüber hinaus sind Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Für die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen besteht für die zuständigen Bodenschutzbehörden ein weiter Handlungsspielraum. Neben der klassischen Abwehr von Gefahren erfasst das Gesetz bereits erhebliche Nachteile oder auch nur Belästigungen. Deshalb kann die Behörde in der Regel schon in einem frühen Stadium tätig werden.
05.05.2017
Was ein Bürgermeister sagen darf und was nicht
Aktuelle politische Themen sind oft Aufhänger für rege Diskussionen. Auch Bürgermeister von Gemeinden und Städten dürfen und sollen sich an diesen Diskussionen beteiligen. Da sich ein Bürgermeister in amtlicher Funktion aber nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen kann, zieht die Rechtsprechung den Äußerungsbefugnissen eines Bürgermeisters enge rechtliche Grenzen. Im Urteil vom 04.11.2016 – 15 A 2293/15 – verdeutlichte das OVG Münster diesen begrenzten Umfang der Äußerungsbefugnisse eines Bürgermeisters.
04.04.2017
Wer die Wahl hat, hat die Qual: Probleme rund um das Volksfest
Viele Gemeinden und Städte veranstalten regelmäßig Volksfeste und Märkte. Diese Veranstaltungen erfreuen sich hoher Beliebtheit. Gerade traditionelle Märkte stehen aber häufig vor der Frage, wie sie im Vergleich zu neueren und „moderneren“ Festen und Märkten konkurrenzfähig bleiben können. Oftmals kommen Veranstalter und Händler zu dem Ergebnis, dass ein neues Konzept oder „Image“ der einzige Weg ist, die Nachfrage aufrechtzuerhalten. Der angestrebte Imagewechsel bringt dabei fast zwangsläufig einen (teilweisen) Wechsel der Marktteilnehmer mit sich. Der Veranstalter hat nunmehr zu entscheiden, welche Teilnehmer zum neuen Konzept passen und welche nicht.